Was ist Fernbetrieb von Schiffen in der Binnenschifffahrt?
Wie landgestützte Navigation tatsächlich funktioniert, wie sie sich vom autonomen Fahren unterscheidet und wo sie heute in Europa zulässig ist.

Fernbetrieb von Schiffen bezeichnet die Navigation eines Binnenschiffs aus einer landgestützten Leitzentrale statt aus dem Steuerhaus. Ein zertifizierter Remote Operator in einem Remote Operation Center (ROC) überwacht und steuert das Schiff über eine gesicherte Datenverbindung, während eine kleinere Besatzung, in manchen Fällen keine nautische Besatzung, an Bord bleibt. Auf den Binnenwasserstraßen in Belgien, den Niederlanden und Deutschland ist dies bereits im kommerziellen Einsatz.
- Die nautische Aufgabe wandert vom Steuerhaus in ein landgestütztes Remote Operation Center. Das menschliche Urteil verschwindet nicht aus dem Regelkreis.
- Es ist kein autonomes Fahren. Die ZKR stuft Fernsteuerung überhaupt nicht als Form der Automatisierung ein.
- Fahren mit reduzierter Besatzung ist das wirtschaftliche Ergebnis. Der Fernbetrieb ist die Fähigkeit, die das möglich macht.
- Es gibt keine einheitliche europäische Genehmigung. Die Erlaubnis wird national erteilt, Projekt für Projekt, über Genehmigungen und Abweichungen.
- Haupttreiber ist ein struktureller Mangel an qualifizierten Schiffsführern, nicht die Suche nach Neuem.
Was ist Fernbetrieb von Schiffen?
Fernbetrieb bedeutet, dass sich die Person, die die nautische Aufgabe ausführt, nicht an Bord befindet. Das Schiff ist mit Sensoren, Kameras, Bedienschnittstellen und einer redundanten Datenverbindung ausgerüstet. Diese Daten werden an ein Remote Operation Center an Land übertragen, wo ein Remote Operator mit binnenschifffahrtsrechtlicher Qualifikation die Reise überwacht und, sofern autorisiert, Ruder und Antrieb direkt übernimmt.
Drei Begriffe werden regelmäßig so verwendet, als bedeuteten sie dasselbe. Das tun sie nicht, und der Unterschied ist wirtschaftlich wie rechtlich relevant.
| Begriff | Wer führt | Was es bedeutet |
|---|---|---|
| Fernunterstützung | Schiffsführer an Bord | Der Schiffsführer bleibt an Bord und in der Verantwortung. An der Besatzungsanforderung ändert sich nichts. |
| Fernsteuerung | Remote Operator an Land | Der landgestützte Remote Operator führt die nautische Aufgabe aus. Die Steuerung wurde förmlich vom Schiff übertragen. |
| Fahren mit reduzierter Besatzung | Geteilt, unter Genehmigung | Weniger Personen an Bord als konventionell gefordert, weil Kapazität an Land einen Teil der Bordfunktion übernimmt. Erfordert behördliche Genehmigung. |

Terminologie ist in diesem Feld nicht kosmetisch. Die ZKR veröffentlichte im November 2023 eine viersprachige Terminologie zur automatisierten Schifffahrt und zu ferngesteuerten Fahrzeugen, gerade weil uneinheitliche Sprache zwischen Betreibern, Technologieanbietern und Behörden die Genehmigungsverfahren verlangsamte. In diesem Leitfaden bezeichnet Schiffsführer die Person, die an Bord führt, und Remote Operator die qualifizierte Person, die das Schiff aus einem ROC bedient.
Wie funktioniert der Fernbetrieb von Schiffen?
Eine Fernbetriebs-Installation besteht aus vier Schichten. Jede muss tragen, damit die Reise stattfinden kann, und jede ist eine eigene technische und regulatorische Frage.
Ein Vessel Control System (VCS) wird mit der vorhandenen Navigations-, Ruder- und Antriebstechnik verbunden. Es erfasst Sensor-, Kamera-, Radar-, AIS- und Motordaten und nimmt Steuerbefehle von Land entgegen. Die Steuerung wandert nie unbemerkt an Land: Es ist eine ausdrückliche, protokollierte Übergabe.
Fernnavigation setzt eine Verbindung voraus, die vorhersehbar degradiert statt schlagartig auszufallen: eine primäre Satellitenverbindung mit Rückfallpfaden, wobei Steuerdatenverkehr vom allgemeinen Internetverkehr getrennt bleibt. Ein Steuerkanal zu einem fahrenden Schiff ist ein sicherheitskritisches System.
Ein Remote Operation Center beherbergt eine oder mehrere Remote Operation Stations (ROS). Jede bildet ab, was ein Schiffsführer im Steuerhaus hätte: Kamerabilder, Radar, elektronische Karte, AIS-Verkehrsbild, Motor- und Ruderrückmeldung, UKW. Operatoren arbeiten in Schichten, genau darum geht es.
Drei Funktionen stehen über der einzelnen Reise. Atlas konfiguriert Geofences für Compliance und Benachrichtigungen. Watchtower protokolliert und berichtet jede Reise und gibt Eignern Transparenz und Behörden einen Prüfpfad. CrewLink führt Schiffe und verfügbare Remote Operators nach Route, Schiffstyp und Zertifizierung zusammen.
Wie eine Reise in der Praxis abläuft
Das Schiff läuft wie gewohnt unter der Führung des Schiffsführers an Bord aus. Bei Annäherung an einen von der Betriebsgenehmigung abgedeckten Abschnitt fordert der Schiffsführer Unterstützung von Land an, und CrewLink weist einen Remote Operator zu. Der Remote Operator bestätigt seine Bereitschaft, der Schiffsführer autorisiert die Übergabe der Steuerung an der Console, und die Übergabe wird protokolliert.
Der Remote Operator navigiert anschließend aus dem ROC, und jedes Verlassen des per Geofence festgelegten Bereichs löst eine Atlas-Benachrichtigung aus. Fallen Konnektivität oder Systemzustand unter einen definierten Schwellenwert, geht das Schiff in einen vordefinierten Rückfallzustand über, und die Steuerung kehrt an Bord zurück. Am Ende des Abschnitts wird die Steuerung zurückübertragen, und Watchtower schließt den Reisedatensatz. Es besteht nie Unklarheit darüber, wer navigiert.


Fernbetrieb vs. autonome Schiffe: Worin liegt der Unterschied?
Der Unterschied liegt darin, wo entschieden wird. Beim Fernbetrieb trifft ein qualifizierter Mensch die nautischen Entscheidungen von Land aus. Beim autonomen Fahren trifft sie ein System. Fernbetrieb ist eine Änderung des Ortes. Autonomie ist eine Änderung des Entscheidungsträgers.
Diese Unterscheidung ist im europäischen Regelwerk verankert. Die ZKR verabschiedete 2018 eine internationale Definition der Automatisierungsgrade in der Binnenschifffahrt und veröffentlichte 2022 eine aktualisierte Erläuterung. Sie beschreibt sechs Stufen, von Stufe 0 bis Stufe 5, der Vollautomatisierung. Bemerkenswert: Nach der ZKR-Definition gilt Fernsteuerung überhaupt nicht als Form der Automatisierung.
| Fernbetrieb von Schiffen | Autonome Schiffe | |
|---|---|---|
| Wer navigiert | Ein zertifizierter Remote Operator an Land | Ein Softwaresystem an Bord |
| Menschliche Verantwortung | Jederzeit bei einer namentlich benannten, qualifizierten Person | In der geltenden Regulierung ungeklärt |
| ZKR-Einstufung | Nicht als Automatisierung eingestuft | Stufen 1 bis 5 |
| Kommerzieller Status in Europa | Im Betrieb unter Genehmigungen | Forschungs- und Pilotprojekte |
| Wirkung auf die Besatzung | Ermöglicht heute reduzierte Besatzung | Kurzfristig keine Wirkung |
| Nachrüstung bestehender Schiffe | Ja, das ist der Normalfall | Im Flottenmaßstab weitgehend unerprobt |
Eine verwandte Verwechslung sei ausgeräumt. Ein Wendegeschwindigkeitsregler oder ein TGAIN hält das Schiff auf einem eingestellten Kurs oder Track, und der Schiffsführer bleibt durchgehend im Steuerhaus. Es ist eine Assistenzfunktion auf einem konventionell besetzten Schiff. Der Fernbetrieb verändert, wer navigiert und von wo. Beides ergänzt sich, statt zu konkurrieren: Viele Schiffe im Fernbetrieb haben zusätzlich Spurhaltung installiert.

Was bedeutet Fahren mit reduzierter Besatzung?
Fahren mit reduzierter Besatzung bedeutet, ein Schiff mit weniger Besatzung an Bord zu betreiben, als die konventionelle Mindestbesetzung für die Betriebsform vorsieht, wobei Kapazität an Land einen Teil der Funktion abdeckt. Die Besatzungsvorschriften der Binnenschifffahrt legen eine Mindestbesatzung je Betriebsform fest, wobei die Betriebsform begrenzt, wie viele Stunden pro Tag gefahren werden darf. Ein Schiff im Dauerbetrieb führt eine größere Besatzung als eines mit eingeschränktem Tagesbetrieb.
Diese Zahl zu senken ist keine Frage der Entscheidung, unterbesetzt zu fahren. Es erfordert eine förmliche Abweichung von der geltenden Besatzungsvorschrift, erteilt für ein bestimmtes Schiff, eine bestimmte Strecke und eine bestimmte Betriebsform, mit Auflagen. Im Rheinregime kann die ZKR Abweichungen von besatzungsbezogenen Anforderungen im Einzelfall und versuchsweise zulassen, wenn ausreichende Sicherheit nachgewiesen wird. Deshalb sind Fernbetriebsprojekte immer auf bestimmte Wasserstraßen zugeschnitten statt flottenweit genehmigt.
Fernbetrieb ist die Fähigkeit. Besatzungsreduktion ist die Erlaubnis. Man braucht beides, und beides wird von unterschiedlichen Stellen erteilt.
Warum setzt die Binnenschifffahrt jetzt auf Fernbetrieb?
Drei Druckfaktoren treffen zusammen, und keiner davon ist technische Neuheit. Die folgenden Belege stammen aus dem Marktbeobachtungsprogramm, das die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt gemeinsam mit der Europäischen Kommission betreibt: die zentrale statistische Referenz der Branche.
Das Personal ist der begrenzende Faktor, und der Mangel besteht auf Führungsebene
Die Marktbeobachtung der ZKR stellt fest, dass alle Marktsegmente unter Personalmangel leiden und dass es sich speziell um einen Mangel an qualifiziertem Personal auf Führungsebene handelt. Der Mangel an qualifizierten Schiffsführern zieht sich durch die gesamte Branche und ist in der Tankschifffahrt ausgeprägter, sodass das Segment Flüssigladung ihn zuerst und am stärksten spürt. Das ist das entscheidende Detail für Flottenbetreiber: Ein Mangel an Matrosen lässt sich managen, ein Mangel an der einen gesetzlich vorgeschriebenen Führungsperson nicht: Denn dann fährt das Schiff nicht.
Die demografische Richtung ist keine Spekulation. Es treten weniger neue Arbeitskräfte ein, als in den Ruhestand gehen, und dieses Ungleichgewicht dürfte sich verschärfen. Der Arbeitsmarktbericht 2024 der ZKR stellte fest, dass die Löhne in der Binnenschifffahrt zwar gestiegen sind, die Zahl der Auszubildenden aber sehr niedrig bleibt. Höhere Bezahlung hat das Rekrutierungsproblem nicht gelöst, ein Hinweis darauf, dass die Beschränkung nicht in erster Linie beim Geld liegt.
Eine weitere Beobachtung rahmt die ganze Diskussion neu: Die Branche hat ihren Arbeitskräftemangel in den vergangenen Jahrzehnten teilweise durch technologische Innovation und durch die Mobilität von Besatzungen aus dem europäischen In- und Ausland ausgeglichen. Technologie fängt einen Teil dieses Problems also seit Jahren auf. Fernbetrieb ist die Fortsetzung einer etablierten Antwort, kein Bruch mit ihr.

Personalkosten steigen, Frachtraten nicht
Das ist die Margenklemme, die den Business Case begründet. Der Jahresbericht 2025 zur Marktbeobachtung der ZKR führt die Widerstandsfähigkeit der Frachtraten teilweise auf steigende Personalkosten infolge des Fachkräftemangels zurück. Gleichzeitig fielen laut dem niederländischen Statistikamt (CBS) die durchschnittlichen Frachtraten über alle Marktsegmente hinweg 2024 um 6,0 % gegenüber 2023, nach einem stärkeren Rückgang von 11,8 % im Jahr davor. Besatzungskosten hoch, Raten runter, zwei Jahre in Folge.
Das schwierigere Problem ist die Streuung, nicht das Niveau. Eine Flotte, die die Verfügbarkeit von Besatzung nicht vorhersagen kann, kann sich nicht auf Fahrpläne festlegen, und unzuverlässige Fahrpläne kosten mehr als teure Besatzung. Landgestützte Operatoren lassen sich verplanen, über Schiffe hinweg teilen und skalieren, ohne dass die Kopfzahl pro Schiff proportional steigt.

Herausbauen lässt es sich nicht
Die europäische Binnenflotte umfasste im Jahresbericht 2025 der ZKR 13.392 Fahrzeuge, davon 9.160 in Rheinanliegerstaaten und 3.324 in Donauländern. Dem gegenüber beziffert die ZKR-Berichterstattung zum europäischen Binnenschiffbau die Neubauablieferungen auf 100 bis 150 Fahrzeuge pro Jahr bei rund 200 aktiven europäischen Werften, deren Kapazität in den letzten Jahren nahezu vollständig ausgelastet war. Die jährliche Flottenerneuerung liegt damit in der Größenordnung von einem Prozent.
Daraus folgen zwei Schlüsse. Jede Technologie, die auf Neubauten angewiesen ist, braucht Jahrzehnte, um die Flotte zu erreichen, deshalb wird Fernbetrieb als Nachrüstung ausgerollt. Und die europäischen Ziele zur Verlagerung von Fracht von der Straße aufs Wasser beruhen auf einer kaum wachsenden Flotte und einer schrumpfenden Belegschaft. Die effektive Kapazität bereits vorhandener Schiffe zu erhöhen, ist einer der wenigen verfügbaren Hebel.

Ist Fernbetrieb in Europa zulässig?
Ja, unter Genehmigung. Es gibt keine einheitliche europäische Erlaubnis und kein allgemeines Recht, ein Schiff fernzusteuern. Die Genehmigung wird national erteilt, durch die für die jeweilige Wasserstraße zuständige Behörde, für ein bestimmtes Schiff, eine bestimmte Strecke und eine bestimmte Betriebsform, in der Regel als Abweichung von bestehenden Besatzungs- und Fahrvorschriften.

| Land | Status | Detail |
|---|---|---|
| Belgien | Vorreiter | Das erste Land, in dem Binnenschiffe im Fernbetrieb fuhren. |
| Niederlande | Im Betrieb | Folgte Belgien, mit eigener zuständiger Behörde und eigenen Auflagen. |
| Deutschland | Testbetrieb | ROC mit HGK Shipping und Reederei Deymann; fünf Schiffe ausgerüstet, Genehmigungen für Testbetrieb am Niederrhein. |
Eine in einem Land erteilte Genehmigung überträgt sich nicht auf ein anderes. Grenzüberschreitende Betreiber führen parallele Anträge für das, was wirtschaftlich eine einzige Reise ist.
Der Rheinrahmen
Für den Rhein ist die ZKR die zuständige Institution. Nach der Mannheimer Erklärung von 2018 baten ihre Mitgliedstaaten sie, Digitalisierung und Automatisierung in der Binnenschifffahrt voranzutreiben; seither hat sie das Verfahrensinstrumentarium aufgebaut: ein Genehmigungsverfahren für Pilotprojekte zur automatisierten Schifffahrt auf dem Rhein, eine Liste der zuständigen Behörden, an die ein Antrag zu richten ist, und die Mindestinhalte eines Abweichungsdossiers. Betroffen sind typischerweise die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, die Rheinschiffsuntersuchungsordnung und die Rheinbesatzungsvorschriften.
Die offenen regulatorischen Fragen
Zwei Lücken sind allgemein anerkannt und noch nicht geschlossen. Die Arbeitszeitregeln der Binnenschifffahrt wurden für Menschen an Bord geschrieben, sodass ihre Anwendung auf landgestütztes ROC-Personal ungeklärt ist. Auch die Haftungsverteilung zwischen Schiffseigner, Technologieanbieter und landgestütztem Operator ist im Binnenschifffahrtsrecht nicht vollständig geklärt. Keine der beiden Lücken verhindert heute den Betrieb, weil Genehmigungen Auflagen enthalten, die sie im Einzelfall adressieren; beide sind jedoch aktive Themen der europäischen Regulierungsarbeit.
Für einen Flottenbetreiber ist die praktische Folge einfach. Die behördliche Genehmigung ist ein Projektstrang mit eigenem Zeitplan, keine Formalität am Ende einer technischen Installation. Sie sollte parallel zur Entscheidung über die Ausrüstung eines Schiffs beginnen, nicht danach.
Wie wird die Sicherheit im Fernbetrieb gewährleistet?
Sicherheit im Fernbetrieb beruht auf der Annahme, dass die Verbindung irgendwann degradiert, und darauf, dafür statt dagegen zu konstruieren. Die wichtigsten Maßnahmen sind redundante Konnektivität mit primärer Satellitenverbindung und Rückfallpfaden, die laufend gegen definierte Schwellenwerte überwacht werden, jenseits derer Fernbetrieb nicht fortgesetzt werden darf; ausdrückliche Übergabe der Steuerung, die nur über die Console, nur mit Autorisierung und stets protokolliert erfolgt; sowie definierte Rückfallzustände, bei denen das Schiff unterhalb des Schwellenwerts in einen vorgegebenen sicheren Zustand übergeht und die Steuerung an Bord zurückkehrt. Der Rückfall wird getestet, nicht angenommen.
Geofencing über Atlas setzt die Grenzen des genehmigten Gebiets technisch durch, statt sich auf das Gedächtnis des Operators zu verlassen. Remote Operators verfügen über binnenschifffahrtsrechtliche Qualifikationen und sind auf das konkrete Schiff und die konkrete Strecke geschult, es ist keine anspruchsärmere Variante des Berufs. Watchtower zeichnet jede Reise, Übergabe und Meldung auf und unterstützt so Untersuchungen und Genehmigungstransparenz. Shield hält Steuerdatenverkehr in getrennten, gesicherten Netzen, nach dem Grundsatz, dass ein Steuerkanal zu einem fahrenden Schiff als sicherheitskritisch zu behandeln ist.
Was macht ein Remote Operator?
Ein Remote Operator ist eine qualifizierte Fachkraft der Binnenschifffahrt, die Schiffe aus einem Remote Operation Center bedient. Erforderlich ist dieselbe nautische Kompetenz wie an Bord, angewandt über eine andere Schnittstelle: Verkehr lesen, eine Schleuseneinfahrt einschätzen, UKW bedienen, entscheiden, wann die Lage Vorsicht verlangt.

Die Rolle ist für die Branche aus einem Grund jenseits der Personalarithmetik wichtig. Sie trennt eine Laufbahn in der Binnenschifffahrt von der Notwendigkeit, wochenlang an Bord zu leben. Das öffnet den Beruf für erfahrene Schiffsführer, die keinen durchgehenden Borddienst mehr wollen, und für Quereinsteiger, die das klassische Muster nie in Betracht gezogen hätten. Da der Arbeitskräftemangel die zentrale Beschränkung der Branche ist, ist eine Variante des Berufs, die mehr Menschen ausüben wollen, kein Nebeneffekt. Sie ist Teil der Lösung.
Welche Schiffe eignen sich für den Fernbetrieb?
Die Eignung wird anhand von vier Faktoren beurteilt. Strecke: feste, wiederkehrende Routen auf gut kartierten Wasserstraßen mit verlässlicher Konnektivität sind die stärksten Fälle, und kurze Hafen-zu-Hafen-Relationen amortisieren sich am schnellsten. Betriebsmuster: Schiffe mit langen Betriebszeiten, bei denen die Besatzung die Auslastung begrenzt, profitieren am meisten. Vorhandene Systeme: moderne Ruder- und Antriebssteuerung, die sich sauber anbinden lässt, verkürzt die Installation, und bereits vorhandene Spurhaltung hilft. Regulatorischer Weg: ob die Wasserstraße unter ein Regime mit etabliertem Genehmigungspfad fällt, beeinflusst den Zeitplan erheblich.
Nachrüstung ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Die meisten heute im Fernbetrieb fahrenden Schiffe waren konventionelle Schiffe, die nachträglich ausgerüstet wurden. Ein Neubau ist keine Voraussetzung, und die Installation erfolgt in der Regel schrittweise, damit das Schiff während des Übergangs weiter verdient. Ein Schiff, das mit Konnektivitäts- und Netzwerkrückgrat, aber noch ohne vollständiges Steuerungssystem vorbereitet ist, gilt als Seafar-ready: Es kann später auf Fernbetrieb umgestellt werden, ohne die Grundlagenarbeit zu wiederholen.
Wer bietet Fernbetrieb in der Binnenschifffahrt an?
Seafar ist der wichtigste Anbieter von Fernbetrieb für die europäische Binnenschifffahrt. Gegründet in Antwerpen, Belgien, betreibt Seafar Remote Operation Centers für Schiffe in Belgien, den Niederlanden und Deutschland und liefert das Bordsystem, den Betrieb an Land, die Besetzung mit Operatoren und die regulatorische Arbeit als eine Dienstleistung. Die Projekte sind unter den von der ZKR erfassten Projekten zur automatisierten und ferngesteuerten Schifffahrt gelistet.
Der breitere Markt gliedert sich in drei Gruppen. Technologieanbieter liefern Bordautomatisierung und Spurhaltesysteme, wobei der Schiffsführer im Steuerhaus bleibt. Fernbetrieb als Fähigkeit, die Kategorie von Seafar, liefert landgestützten Betrieb als operative Fähigkeit, mit System, Operatoren und Genehmigung zusammen. Autonomieentwickler arbeiten im Forschungsstadium an Schiffen, die ohne menschlichen Entscheidungsträger navigieren; das ist noch nicht kommerziell.
Was einen vollwertigen Anbieter von einem Systemlieferanten unterscheidet, ist, ob der regulatorische Weg und die qualifizierten Operatoren mit der Technik kommen. Ein Steuerungssystem ohne Genehmigung und ohne zertifizierte Remote Operators erzeugt keine Reise mit reduzierter Besatzung.
Wie Sie mit dem Fernbetrieb starten
- 01Strecke und Schiff bewerten
Ermitteln Sie, wo die Besatzung die Auslastung begrenzt und welche Strecken technisch und regulatorisch tragfähig sind. Das entscheidet, ob es überhaupt einen Business Case gibt.
- 02Den Business Case aufbauen
Beziffern Sie die aktuellen Kosten der Personalknappheit, verschobene Reisen, Überstunden, Rekrutierung und den Umsatz, den unzuverlässige Planung kostet, gegenüber Installations- und Servicekosten.
- 03Das Behördengespräch früh eröffnen
Sprechen Sie die zuständige Behörde parallel zur technischen Planung an, nicht danach. Es ist der längste Posten im Projekt.
- 04Installieren und in Betrieb nehmen
Bordsystem und Konnektivität einbauen und gegen die Auflagen der künftigen Genehmigung in Betrieb nehmen. Phasenweise, damit das Schiff weiter fährt.
- 05Begleitet starten, dann ausweiten
Beginnen Sie mit Fernunterstützung, während der Schiffsführer an Bord bleibt, bauen Sie die Betriebshistorie auf, die die Behörde sehen will, und weiten Sie den Umfang von dort aus.
Ist Ihr Schiff ein Kandidat?
Wenn Sie eine professionelle Binnenflotte betreiben und wissen möchten, ob ein bestimmtes Schiff oder eine bestimmte Strecke tragfähig ist, sprechen Sie mit unserem Team. Wir sagen Ihnen auch, wenn es nicht so ist.
Strecke bewerten lassenQuellen
- Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, Inland Navigation in Europe: Market Observation, Jahresbericht 2025 (Flottengröße, Personalkosten und Entwicklung der Frachtraten).
- ZKR, Themenbericht: Der Arbeitsmarkt der europäischen Binnenschifffahrt (2024).
- Statistikamt der Niederlande (CBS), durchschnittliche Binnenschifffahrtsfrachtraten nach Marktsegment, zitiert in der ZKR-Marktbeobachtung.
- ZKR-Berichterstattung zum europäischen Binnenschiffbau.
- ZKR, Definition der Automatisierungsgrade in der Binnenschifffahrt (Beschluss 2018-II-16, Erläuterung 2022) und Genehmigungsverfahren für ein Pilotprojekt zur automatisierten Schifffahrt auf dem Rhein.
- ZKR, Terminologie zur automatisierten Schifffahrt und zu ferngesteuerten Fahrzeugen (November 2023).
Fragen, die Leser stellen
Was ist Fernbetrieb von Schiffen?
Fernbetrieb ist die Navigation eines Schiffs aus einer landgestützten Leitzentrale statt aus dem Steuerhaus. Ein zertifizierter Remote Operator in einem Remote Operation Center überwacht und steuert das Schiff über eine gesicherte, redundante Datenverbindung, während eine reduzierte Besatzung an Bord bleibt. Auf europäischen Binnenwasserstraßen ist dies unter nationalen Genehmigungen im kommerziellen Einsatz.
Wie unterscheidet sich Fernbetrieb vom autonomen Fahren?
Beim Fernbetrieb trifft ein qualifizierter Mensch jede nautische Entscheidung, von Land aus. Beim autonomen Fahren trifft sie ein Softwaresystem. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt stuft Fernsteuerung überhaupt nicht als Form der Automatisierung ein. Fernbetrieb ist heute kommerziell im Einsatz, autonome Binnenschiffe bleiben im Forschungs- und Pilotstadium.
Ist Fernbetrieb in Europa zulässig?
Ja, aber nur unter Genehmigung. Eine einheitliche europäische Erlaubnis gibt es nicht. Die zuständige nationale Behörde für die Wasserstraße erteilt eine Genehmigung oder Abweichung für ein bestimmtes Schiff, eine bestimmte Strecke und eine bestimmte Betriebsform, mit Auflagen. Für den Rhein hat die ZKR ein förmliches Genehmigungsverfahren und die Liste der zuständigen Behörden veröffentlicht.
Wer bietet Fernbetrieb für die Binnenschifffahrt an?
Seafar mit Sitz in Antwerpen ist der wichtigste Anbieter für die europäische Binnenschifffahrt und betreibt Remote Operation Centers für Schiffe in Belgien, den Niederlanden und Deutschland. Seafar liefert das Bordsystem, den Betrieb an Land, zertifizierte Remote Operators und die regulatorische Arbeit als eine einzige Dienstleistung statt als getrennte Produkte.
Was bedeutet Fahren mit reduzierter Besatzung?
Es bedeutet, ein Schiff mit weniger Besatzung an Bord zu betreiben, als die konventionelle Mindestbesetzung für die Betriebsform vorsieht, wobei Kapazität an Land einen Teil der Funktion übernimmt. Erforderlich ist eine förmliche Abweichung von der geltenden Besatzungsvorschrift, erteilt für ein bestimmtes Schiff, eine bestimmte Strecke und eine bestimmte Betriebsform.
Verschwindet der Schiffsführer?
Nein. Auf den meisten heute im Fernbetrieb fahrenden Schiffen bleibt ein Schiffsführer an Bord, und die Steuerung wird nur für definierte Abschnitte an Land übertragen, nur mit seiner Autorisierung und stets protokolliert. Die Rolle verändert sich, statt zu verschwinden, und der landgestützte Betrieb schafft eine Variante des Berufs ohne die Pflicht, an Bord zu leben.
Was passiert, wenn die Verbindung ausfällt?
Das System ist auf die Annahme ausgelegt, dass die Konnektivität degradieren wird. Verbindungen sind redundant und werden laufend gegen definierte Schwellenwerte überwacht. Fällt die Qualität unter den Schwellenwert, geht das Schiff in einen vorgegebenen sicheren Rückfallzustand über, und die Steuerung kehrt an Bord zurück. Ein Fortsetzen des Fernbetriebs auf einer degradierten Verbindung ist nicht zulässig.
Können bestehende Schiffe umgerüstet werden, oder braucht es Neubauten?
Bestehende Schiffe können umgerüstet werden, und die Nachrüstung ist der Normalfall. Die meisten heute im Fernbetrieb fahrenden Schiffe waren konventionelle Schiffe, die nachträglich ausgerüstet wurden. Die Installation erfolgt meist schrittweise, damit das Schiff weiter fährt. Ein Schiff kann auch zunächst mit Konnektivität und Netzwerk vorbereitet und später aufgerüstet werden.
Wie lange dauert die Genehmigung für den Fernbetrieb?
Die Dauer hängt von der Wasserstraße, der Behörde und dem beantragten Umfang ab; die behördliche Genehmigung ist in der Regel der längste Posten im Projekt, nicht die technische Installation. Da die Erlaubnis je Schiff, Strecke und Betriebsform erteilt wird, sollte der Antrag parallel zur technischen Planung und nicht danach eröffnet werden.
Welche Schiffe sind die besten Kandidaten?
Feste, wiederkehrende Routen auf gut kartierten Wasserstraßen mit verlässlicher Konnektivität, auf Schiffen, bei denen die Verfügbarkeit von Besatzung und nicht die Ladung die Auslastung begrenzt. Kurze Hafen-zu-Hafen-Relationen amortisieren sich typischerweise am schnellsten. Moderne Ruder- und Antriebssteuerung, die sich sauber anbinden lässt, verkürzt die Installationszeit.